Stecker-Solaranlagen erzeugen Strom für den direkten Verbrauch – bequem und einfach auf dem eigenen Balkon, an der Fassade oder dem Vordach. Dieser kann durchaus dazu beitragen kann, dass deine anfallenden Energiekosten nachhaltig um bis zu rund 20 % geringer ausfallen. Dabei sind sowohl die technischen als auch die rechtlichen Anforderungen an Aufstellung und Betrieb von Balkonkraftwerken gering. Das gilt nicht nur für Eigenheimbesitzer:innen, sondern ist auch in Mietwohnungen unkompliziert möglich.
So funktioniert ein Balkonkraftwerk – Plug-in-Strom mit Solarpanels
Die Montage des Minikraftwerks ist denkbar einfach auch durch Laien möglich und schnell erledigt. Schließlich besteht eine Stecker-Solaranlage lediglich aus wenigen Komponenten:
• Solarpanel(s)
• Wechselrichter
• Verbindung zum Stromnetz
Unmittelbar nach dem Anschluss generieren die Panels durch die Sonneneinstrahlung Strom, der über den Wechselrichter von Gleich- in Wechselstrom umgewandelt und anschließend in die Steckdose eingespeist wird.
Was passiert mit überschüssigem Strom?
Ist die Menge, die du einspeist, größer als der Verbrauch, fließt der überschüssige Strom in das allgemeine, öffentliche Stromnetz. Theoretisch kannst du ab 2023 hier zwar 8,2 Cent pro kWh erhalten, doch geht damit ein bürokratischer und technischer Aufwand einher, der das Entgelt nicht wirklich attraktiv macht. Sinnvoller ist es da, den überschüssigen Strom einfach zu verschenken und auf die zusätzlichen Erträge im Cent-Bereich zu verzichten.
Theoretisch ist zwar auch eine Zwischenspeicherung in einer Batterie möglich, doch lohnt sich die vergleichsweise kostspielige Anschaffung für diese Zwecke kaum.
Das A und O des Balkonkraftwerks: die Ausrichtung
Die wohl wichtigste Voraussetzung, damit deine Balkon-Solaranlage überhaupt Strom erzeugt, ist die Ausrichtung des Balkons. Sicherlich kannst du auch auf einem Ost- oder Westbalkon die eine oder andere Wattstunde mit den Solarpanels generieren – wirklich effizient ist die Ausbeute hier allerdings nicht beziehungsweise fällt sie rund ein Drittel geringer aus als bei einer Südausrichtung der Module.
Während die Montage in einer Mietwohnung in der Regel auf das Balkongeländer beschränkt bleibt, hast du bei einem Haus natürlich einen deutlich größeren Spielraum. Hier bietet sich eine Montage an der Fassade oder vielleicht auch dem Dach eines Gartenhauses an, um die Solarpanels optimal am Sonnenstand auszurichten. Das gilt auch für den Neigungswinkel, der am besten bei 30-40° liegt.
Welche Leistung sollte ein Balkonkraftwerk haben?
Prinzipiell ist die maximale Leistung eines Balkonkraftwerks gesetzlich auf 600 Watt begrenzt, wenn du kein Genehmigungsverfahren durchlaufen willst. Das bedeutet allerdings nicht, dass deine Balkon-Solaranlage nicht in der Lage sein darf, mehr Strom zu produzieren.
Die Angabe der Leistung der Panels bezieht sich schließlich auf optimale Bedingungen bei einer Südausrichtung ohne Verschattung und eine Neigung von 30-40°. Diese Gegebenheiten sind allerdings nur selten gegeben, sodass es unweigerlich zu Leistungsminderungen kommt, die sich durch eine höhere Leistung der Solarmodule durchaus kompensieren lassen.
Als Faustregel gilt etwa, dass ein Balkonkraftwerk seine Leistung im Jahresschnitt zu etwa 95 % erzielt, wenn die Bedingungen optimal sind. Anhand dessen kannst du letztlich auch das jährliche Einsparpotenzial berechnen (erzielte Leistung * Cent je kWh) – und ermitteln, nach wie vielen Jahren sich der Kaufpreis amortisiert.
Wechselrichter – maximale Einspeisung in das Hausnetz
Damit die Anlage nicht mehr Strom als zulässig in das Hausnetz einspeist, limitieren Wechselrichter die Einspeisung gegebenenfalls auf die maximal zulässige Obergrenze von 600 Watt. Darüber hinaus ist eine einfache Plug-in-Installation ohne die Endabnahme durch eine:n Elektriker:in nicht gestattet. Gleichzeitig sorgen sie für eine Umwandlung des erzeugten Gleichstroms in Wechselstrom, der dann in das Hausnetz fließt.
Welche Anforderungen gelten für das Hausnetz?
An das Stromnetz des Hauses oder der Wohnung gibt es keine besonderen Anforderungen. Balkonkraftwerke arbeiten mit der üblichen Spannung von 230 Volt, die in deutschen Haushalten in der Regel als Standard gegeben ist.
Die rechtlichen Anforderungen an Mini-Solaranlagen sind in DIN VDE V 0100-551-1 beschrieben . Bei Unsicherheiten kann eine Überprüfung des Hausnetzes vor der Inbetriebnahme der Plug-in-Anlage sicher nicht schaden.
Schuko oder Wielandstecker – was ist gefordert?
Im Prinzip ist kein spezieller Stecker nötig, um den Wechselrichter mit der Steckdose zu verbinden. Die Nutzung eines einfachen Schuko-Steckers ist allerdings bis vor Kurzem umstritten gewesen.
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) schrieb ausdrücklich eine Wieland-Einspeisesteckdose vor. Dabei handelt es sich zwar nicht um ein Gesetz, sondern lediglich eine ausdrückliche Empfehlung, doch ist diese spätestens im Versicherungsfall von Bedeutung.
Seit die Bundesnetzagentur Ende 2022 eine Empfehlung zugunsten des klassischen Schuko-Steckers abgegeben hat, vollzieht jedoch auch der VDE langsam eine Kehrtwende und toleriert diese künftig - zumindest wenn der Wechselrichter den aktuellen Vorgaben entspricht.
Eine Voraussetzung ist allerdings die Absicherung der Einspeisesteckdose durch einen Sicherungsautomaten. Bei Schraubsicherungen bedeutet dies, dass ein:e Elektriker:in eine Sicherung eindrehen muss.
Zudem gilt: Nutze als Verbindung von Steckdose und Solarmodul ausschließlich eine fest installierte Wand-Steckdose, keine Verteiler-Steckdosen.
Willst du mehr als 600 Watt in das Stromnetz einspeisen, ist auch in Zukunft in jedem Fall eine dreipolige Wieland-Steckdose nötig. Sind Steckdose und Stecker nach Vornorm DIN VDE V 0628-1 für bis zu 16 Ampere Stromstärke zugelassen, liegt die maximale Leistung der Anlage bei rund 3,3 kW.
Die rechtlichen Anforderungen an eine Stecker-Solaranlage
Nach DIN VDE 100-551 gelten Plug-in-Anlage nicht als Stromerzeugungseinrichtung wie beispielsweise die klassischen Photovoltaikanlagen. Der Grund dafür ist schlichtweg, dass das Solarpanel direkt mit Batterie und Wechselrichter verbunden ist und erst von dort ein Kabel mit dem Stecker herausführt. Dadurch entfallen Genehmigungsverfahren vollständig.
Nichtsdestotrotz bist du verpflichtet, das Balkonkraftwerk beim zuständigen Energieversorger beziehungsweise Netzbetreiber anzuzeigen. Das funktioniert in der Regel sehr unkompliziert über ein Formular, das du auf Nachfrage erhältst. Alternativ kannst du auch das Formular der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie nutzen.
Darüber hinaus ist eine Registrierung im Markenstammregister der Bundesnetzagentur vorgeschrieben. Diese ist ebenfalls kostenfrei und sollte spätestens einen Monat nach der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Das ist allerdings nicht nötig, wenn du die Anlage flexibel an unterschiedlichen Orten nutzt oder es sich um ein Inselsystem handelt, bei dem der Strom nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Der richtige Stromzähler für Balkonkraftwerke
Wenngleich das Kraftwerk so konzipiert ist, dass der erzeugte Strom ausschließlich im eigenen Hausnetz verbraucht wird, reagieren einige Energieversorger mit einem Austausch des weit verbreiteten Ferraris-Stromzählers gegen ein digitales Modell mit einer sogenannten Rücklaufsperre oder sogar einen Zweirichtungszähler. Ein solches Gerät soll sicherstellen, dass der Stromzähler nicht rückwärtsläuft, wenn du Strom in das Netz einspeist beziehungsweise misst die eingespeiste Menge direkt auch.
Allerdings zeichnet sich auch hier aktuell ein Wandel ab. So sprach sich der VDE im Januar 2023 dafür aus, in Zukunft auch rückwärtslaufende Stromzähler zu akzeptieren, wenn die maximale Leistung des Kraftwerks bei 800 Watt liegt. Ohnehin ist der Zähleraustausch auch bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben – wird wohl aber von einigen Netzbetreibern verlangt.
Zustimmung von Vermieter:innen bei Balkon-Solaranlagen
Aufgrund ihrer absolut kompakten Bauweise, dem geringen Gewicht und der einfachen Montage gelten Balkonkraftwerke in der Regel als Sichtschutz. Betreibst du die Anlage auf dem Balkon selbst, bedarf es keiner Zustimmung deines Vermieters oder deiner Vermieterin, wenn du eine Balkon-Solaranlage nutzen willst. Weigert sich dein:e Vermieter:in, der Installation zuzustimmen, kannst du sie auch einfach auf ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. März 2021, Az. 27 C 2283/20 hinweisen.
Eine Ausnahme kann lediglich gelten, wenn ihr explizite Regelungen zum Anbringen von Gegenständen am Balkon im Mietvertrag vereinbart habt und die Montage außerhalb des Balkons erfolgen soll. Nicht selten wirken sich Argumente bezüglich des Umweltschutzes oder der Vorbildfunktion hier jedoch positive auf die Zustimmung aus.
Anforderungen an Mini-Solaranlagen – kurz und knapp
• Südausrichtung ohne Verschattung mit Neigungswinkel von 30-40°
• Leistung ggf. > 600 Watt (abhängig von potenziellen Leistungsminderungen)
• Wechselrichter mit Limitierung auf 600 Watt
• Schuko-Stecker gelten inzwischen als ausreichend
• Wandsteckdose
• Absicherung der Einspeisesteckdose durch einen Sicherungsautomaten
• Anzeige beim Netzbetreiber und Registrierung im Markenstammregister der Bundesnetzagentur
• bisher: mindestens digitaler Zähler mit Rücklaufsperre, ggf. reicht künftig bis 800 Watt Ferraris-Zähler aus
• ggf. Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin
Hast du Fragen zu Balkonkraftwerken?
Weitere formale Anforderungen an Balkonkraftwerke als die bisher genannten gibt es nicht, sofern die Leistung die 600W-Grenze nicht überschreitet. Insgesamt sind Montage und anschließende Nutzung des eigenen Stroms damit denkbar einfach. Hast du weitere Fragen zu einzelnen Produkten, der optimalen Leistung oder alternativen Lösungen zur eigenen Stromerzeugung, beraten dich unsere Expert:innen gern.