Fördermittel für Heimspeicher & Co.

Während der Kauf von klassischen PV-Anlagen durch staatliche Fördermittel und Zuschüsse durch KfW und BAFA unterstützt wird, gingen Käufer:innen von Balkonkraftwerken und Heimspeichern bislang leer aus. Seit 2023 gibt es jedoch auch hier Möglichkeiten, um die Investition zu reduzieren. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt allerdings davon ab, in welchem Bundesland du wohnst.

Förderung von Solar-Inselanlagen?

Inselanlagen bieten sich überall dort an, wo der Anschluss an das öffentliche Stromnetz nicht rentabel oder schlichtweg nicht möglich ist – oder aber, um sich durch die autarke Stromerzeugung unabhängig von großen Stromkonzernen zu machen.

 Diese Funktionsweise führt allerdings dazu, dass Inselanlagen von einer Förderung durch die KfW ausgenommen sind. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der erzeugte Strom mindestens in Teilen dem öffentlichen Stromnetz zugeführt wird. Um die Finanzmittel zu erhalten ist daher eine Planung als netzparallele Anlage nötig, die genug Strom für den Eigenbedarf erzeugt, gleichzeitig aber auch die Vorgaben an die Einspeisemenge erfüllt.

Steuerbefreiung für Solaranlagen – 19 % des Kaufpreises sparen

Seit dem 01. Januar 2023 gilt die Regelung, dass für die Anschaffung von Solaranlagen keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese in der Nähe eines Wohngebäudes errichtet sind. Das gilt nicht nur für die Solarmodule selbst, sondern auch alle weiteren Komponenten wie Wechselrichter oder Energiespeicher sowie den Austausch defekter Komponenten.

Auch ortsgebundene Mini-PV-Anlagen wie Balkonkraftwerke und Heimspeicher sind von dieser Neuregelung betroffen, sodass du hier vom Nettopreis profitierst und 19 % sparen kannst.
Mehrwertsteuer

Informationsquellen für regionale Förderprogramme

Wenngleich der Staat die Anschaffung von Stecker-Solaranlagen bislang nicht durch KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse fördert, so gibt es immer mehr Bundesländer und Kommunen, die die nachhaltige Energieerzeugung im privaten Bereich bezuschussen – oft mit mehreren Hundert Euro. Die Höhe variiert dabei beträchtlich, teilweise gibt es Sonderzuschüsse für Sozialschwache. Es lohnt sich daher, stets die aktuellen Förderrichtlinien der Kommune zu recherchieren.

Wir haben eine Liste der aktuellen Förderprogramme nach Bundesland erstellt, die sich in naher Zukunft sicher noch ausweiten dürfte.

Kommunale Förderprogramme für Heimspeicher in Baden-Württemberg

Ort

Höhe der Förderung

Link

Bühl

300 € / Anlage, bis zu 600 Watt

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Filderstadt

150 € / Haushalt

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Freiburg

200 € pauschal

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Friedrichshafen

300 € / Haushalt, mind. 300 Watt

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Friolzheim

100 € / Haushalt, bis zu 600 Watt

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Heddesheim

100 € / Modul (max. 2)

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Heidelberg

bis zu 750 €
Heidelberger-Pass-Besitzer: fast die vollen Kosten des Balkonmoduls, lediglich Eigenanteil von 50 €, bis zu 600 Watt

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Kehl

200 € pauschal
sozial schwache Antragsteller 300 €

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Kornwestheim

200 € / Haushalt, bis zu 600 Watt

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Lörrach

200 € pauschal / Haushalt, bis zu 600 Watt

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Ludwigsburg

max. 300
BezieherInnen der Ludwigsburg-Card bis zu 800 €

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Neubulach

300 Watt-Anlage 50 €, 600 Watt- Anlagen 100 €

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Schwaikheim

200 € / Haushalt

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Schwetzingen

einmalig max. 300 €, höchstens jedoch 30% der Anschaffungskosten

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Stuttgart

100 € pauschal / Anlage

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Ulm

50 % bis zu 250 € / Wohneinheit

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Walldorf

300€, max. 50 % der anrechenbaren Kosten

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Weinheim

50 € / Solarpanel (max. 2)

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Kommunale Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen in Bayern

Ort

Höhe der Förderung

Link

Buckenhof

50 € / 100 Watt, max. 150 €

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Diessen

100 € / Haushalt, bis zu 600 Watt

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Erlangen

50 € / 100 Watt, max. 300 € (bis zu 600 Watt)

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Erlangen-Höchstadt

mehrere Gemeinden mit unterschiedlichen Fördersummen

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Forchheim

100,- € (brutto) je angefangene kWp, max. 400,- € (brutto) je Gebäude/Wohneinheit, bis zu 3,9 kWp

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Fürth

110 € für Einrichtung eines Zweirichtungszählers, max. 600 Watt Leistung
weitere 50 € für Anschaffungskosten einer steckerfertigen PV-Anlage für Stromkunden der infra)

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Großenseebach

50 € / Wohneinheit

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Günzburg

100 € pauschal pr/o Anlage

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Höchstadt

50 € / Anlage und Haushalt

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Ingolstadt

200 € / Anlage (bei mind. 300 Watt), kostenfreier Einbau des Zweirichtungszählers

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Marolffstein

50 € / 100 Wp, max. 200 € / Antragsteller:in

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München

0,4 € je Wp, bis 600 Watt je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten

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Moosburg

50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 € / Anlage

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Peiting

120 € / Anlage, bis zu 600 Watt

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Spardorf

50 € / 100 Watt, max. 200 €

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Unterschleißheim

25% der Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt

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Vilseck

100 € bei 300 Watt; 150 € bei 600 Watt

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Weilheim in Oberbayern

25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt

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Kommunale Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Berlin

Ort

Höhe der Förderung

Link

Berlin

pauschal 500 € für Mieter*innen

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Kommunale Förderprogramme für Stecker-Solaranlagen in Brandenburg

Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen. Es lohnt sich jedoch, die folgende Seite im Blick zu behalten: Kleinspeicher-Programm Förderseite.

Kommunale Förderprogramme für Heimspeicher in Bremen

Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen.

Kommunale Förderprogramme für Powerstations & Co. in Hamburg

Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen.

Kommunale Förderprogramme für Stecker-Solaranlagen in Hessen

Ort

Höhe der Förderung

Link

Darmstadt

200 € pauschal für ein Standard-Modul (300 Watt)
400 € pauschal für zwei Standard-Module (2 x 300 Watt), max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten

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Lampertheim

Zuschuss 60%, max. 500 €

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Mörfelden-Walldorf

Zuschuss 200 €

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Main-Taunus-Kreis

100 € pauschal / Wohnung, bis zu 600 Watt

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Wiesbaden

300 € für 300-600 Watt
Wieland-Stecker ist Voraussetzung

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Kommunale Förderprogramme für Heimspeicher in Mecklenburg-Vorpommern

Ort

Höhe

Link

Mecklenburg-Vorpommern

pauschal 500 €
für Mieter*innen und Eigentümer*innen

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Kommunale Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Niedersachsen

Ort

Höhe der Förderung

Link

Braunschweig

bis 400 Watt 250 €, bis 600 Watt 400 €
Zustimmung des Vermieters erforderlich

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Göttingen

180 € pauschal / Anlage

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Jever

120 € / Anlage, max. 2 Anlagen

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Lüneburg

150 € + 30 % der Investitionskosten / Anlage

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Kommunale Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen in Nordrhein-Westfalen

Ort

Höhe der Förderung

Link

Aachen

300 € pauschal, max. 600 Watt

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Ahaus

50 % der förderfähigen Kosten bis max. 200 €, bis zu 600 Watt

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Bönen

100 € / Wohneinheit

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Bonn

bis 600 Watt Einspeiseleistung bis 600 Euro
 Bonn-Ausweis-Inhaber bis 800 Euro, Eigentümer*innen bis zu 300 €

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Borgentreich

100 € pauschal / Anlage (pro Haushalt)

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Castrop-Rauxel

100 € / Wohnung

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Düsseldorf

50% der förderfähigen Kosten, maximal € 600, bis zu 600 Watt

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Freudenberg

150 € / Anlage

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Fröndenberg

100 € / Modul, max. 200 €, bis 600 Watt

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Gelsenkirchen

pauschal 100 €, bis zu 600 Watt

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Gronau

250 Euro / Anlage, max. 60 % der Anschaffungskosten

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Halver

100 Euro / Haushalt

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Hamm

200 € pauschal / Anlage, bis zu 600 Watt

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Hiddenhausen

150 € pauschal, bei Stromerzeugungsmodulen mit Speicher 300 € pauschal, bis zu 600 Watt

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Kamp-Lintfort

100 € / Wohnung, bis zu 600 Watt

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Kirchlengern

300 € / Anlage, bis zu 600 Volt-Ampere

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Köln

200 € / Anlage, bis zu 600 Watt

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Langenfeld

200 € / Anlage, bis zu 600 Watt

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Lüdenscheid

200 € / Anlage, bis zu 600 Watt

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Oberhausen

100 € j/e Wohnung, bis zu 600 Watt

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Olsberg

200 € pauschal / Anlage, bis zu 600 Watt

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Recklinghausen

100 € j/e Wohnung, bis zu 600 Watt

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Rheinberg

pauschal 100 Euro / Wohnung (nicht mehr verfügbar)

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Rheinisch-Bergischer-Kreis

PV-Anlagen unter 10.000 € werden mit 10 Pr%ozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert

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Rietberg

80 € / Modul, max. 2 Module / Haushalt

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Voerde am Niederrhein

100 € j/e Wohnung, bis zu 600 Watt

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Wesel

50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt

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Wickede (Ruhr)

150 € pauschal, bei Stromerzeugungsmodulen mit Speicher 300 € pauschal

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Willich

250 € / Wohneinheit, 0,4 – 0,6 kWh

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Kommunale Förderprogramme für Powerstations & Co. in Rheinland-Pfalz

Ort

Höhe der Förderung

Link

Koblenz

70 € / Modul (max. 2 Module)

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Pirmasens

75 € für Anlagen bis zu max. 325 Watt, 150 € für Anlagen bis zu 600 Watt

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Urmitz

100 € / Modul, max. 200 €, bis zu 600 Watt

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Kommunale Förderprogramme für Stecker-Solaranlagen in Saarland

Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen.

Kommunale Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Sachsen

Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen.

Kommunale Förderprogramme für Heimspeicher in Sachsen-Anhalt

Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen.

Kommunale Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein

Ort

Höhe der Förderung

Link

Kiel

100 € pauschal / Anlage

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Lübeck

200 € / Haushalt; bis zu 600 Watt

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Schleswig-Holstein

50 % der Anschaffungs- und Installationskosten
Voraussetzung: Anschluss mit Wieland-Stecker

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Kommunale Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen in Thüringen

Ort

Höhe der Förderung

Link

Jena

25 % der Anschaffungskosten, max. 200 €
sozialschwache Antragsteller:innen bis zu 75 % der Anschaffungskosten, max. 600 €

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Antragstellung zu Fördermitteln

Oft gelten weitere Voraussetzungen, um die Fördermittel zu erhalten. Das sind beispielsweise

  • eine Obergrenze der Mini-PV-Anlage von max. 600 Watt
  • teilweise Bindung der Nutzung auf die Gemeindefläche für einen bestimmten Zeitraum
  • ggf. Einbau einer speziellen Wieland-Steckdose
  • eventuell die Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin

Informationen findest du jeweils bei den Vorgaben der Stadt. Weitere Quellen liefert zudem die Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Und auch die Nachfrage beim Energieversorger kann sich auszahlen. Einige zahlen Zuschläge auf die Einspeisevergütung, sodass sich ein Wechsel durchaus bezahlt machen kann.

 Bei der Antragstellung gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Teilweise erschöpfen sich die begrenzten Fördermittel im Laufe eines Zeitraums, werden allerdings nicht selten schon bald wieder aufgestockt.

 Die Antragstellung erfolgt in den meisten Fällen ganz unkompliziert online.

KfW-Kredit und BAFA-Zuschuss für klassische PV-Anlagen nutzen?

Bereits seit 2013 gibt es staatliche Förderprogramme und Tilgungszuschüsse zur Finanzierung von klassischen PV-Anlagen mit Stromspeichern. Nach einigen Änderungen trat zum 01. Januar 2023 eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Seitdem gibt es im Rahmen der Komplettsanierung zu Effizienzhäusern keine staatliche Förderung für Anlagen mehr, die ausschließlich der Stromversorgung dienen. Betroffen davon sind auch PV-Analgen und Stromspeicher. Eine Alternative ist hier allerdings das KfW-Programm 270 für PV-Anlagen und Solarstromspeicher.

 Der Nachteil: Diese Fördermittel greifen nicht bei Balkonkraftwerken und Heimspeichern, die nicht darauf ausgelegt sind, mindestens einen Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Denn selbst wenn es in der Theorie möglich ist, für den eingespeisten Strom eine Vergütung zu erhalten, lohnt sich der bürokratische Aufwand aufgrund der geringen Mengen kaum. Zudem sind die Vergütungen deutlich geringer als die Ersparnis, wenn du den Strom selbst nutzt, um deine Stromkoste zu reduzieren.

Entscheidest du dich dennoch dafür, den eingespeisten Strom über die EEG-Verordnung vergüten zu lassen, entfällt künftig die Umsatzsteuer, sofern du nicht auf die Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG verzichtest.

Beratung zu Heimspeichern & Co.

Die Anschaffung eines Balkonkraftwerks oder Heimspeichers ist denkbar unkompliziert – und trägt genauso zur Reduzierung der eigenen Energiekosten bei wie eine klassische PV-Anlage, ist in der Anschaffung dafür jedoch deutlich günstiger. Wir beraten dich gern zu einer optimalen Lösung für deine Wohnung oder dein Eigenheim, um vom Plug & Play-Strom zu profitieren.

PowerDude GmbH
2023-03-10 09:08:00 / PowerDude Blog

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