Während der Kauf von klassischen PV-Anlagen durch staatliche Fördermittel und Zuschüsse durch KfW und BAFA unterstützt wird, gingen Käufer:innen von Balkonkraftwerken und Heimspeichern bislang leer aus. Seit 2023 gibt es jedoch auch hier Möglichkeiten, um die Investition zu reduzieren. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt allerdings davon ab, in welchem Bundesland du wohnst.
Förderung von Solar-Inselanlagen?
Inselanlagen bieten sich überall dort an, wo der Anschluss an das öffentliche Stromnetz nicht rentabel oder schlichtweg nicht möglich ist – oder aber, um sich durch die autarke Stromerzeugung unabhängig von großen Stromkonzernen zu machen.
Diese Funktionsweise führt allerdings dazu, dass Inselanlagen von einer Förderung durch die KfW ausgenommen sind. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der erzeugte Strom mindestens in Teilen dem öffentlichen Stromnetz zugeführt wird. Um die Finanzmittel zu erhalten ist daher eine Planung als netzparallele Anlage nötig, die genug Strom für den Eigenbedarf erzeugt, gleichzeitig aber auch die Vorgaben an die Einspeisemenge erfüllt.
Steuerbefreiung für Solaranlagen – 19 % des Kaufpreises sparen
Seit dem 01. Januar 2023 gilt die Regelung, dass für die Anschaffung von Solaranlagen keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese in der Nähe eines Wohngebäudes errichtet sind. Das gilt nicht nur für die Solarmodule selbst, sondern auch alle weiteren Komponenten wie Wechselrichter oder Energiespeicher sowie den Austausch defekter Komponenten.
Auch ortsgebundene Mini-PV-Anlagen wie Balkonkraftwerke und Heimspeicher sind von dieser Neuregelung betroffen, sodass du hier vom Nettopreis profitierst und 19 % sparen kannst.
Informationsquellen für regionale Förderprogramme
Wenngleich der Staat die Anschaffung von Stecker-Solaranlagen bislang nicht durch KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse fördert, so gibt es immer mehr Bundesländer und Kommunen, die die nachhaltige Energieerzeugung im privaten Bereich bezuschussen – oft mit mehreren Hundert Euro. Die Höhe variiert dabei beträchtlich, teilweise gibt es Sonderzuschüsse für Sozialschwache. Es lohnt sich daher, stets die aktuellen Förderrichtlinien der Kommune zu recherchieren.
Wir haben eine Liste der aktuellen Förderprogramme nach Bundesland erstellt, die sich in naher Zukunft sicher noch ausweiten dürfte.
Kommunale Förderprogramme für Heimspeicher in Baden-Württemberg
Ort |
Höhe der Förderung |
Link |
Bühl |
300 € / Anlage, bis zu 600 Watt |
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Filderstadt |
150 € / Haushalt |
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Freiburg |
200 € pauschal |
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Friedrichshafen |
300 € / Haushalt, mind. 300 Watt |
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Friolzheim |
100 € / Haushalt, bis zu 600 Watt |
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Heddesheim |
100 € / Modul (max. 2) |
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Heidelberg |
bis zu 750 € |
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Kehl |
200 € pauschal |
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Kornwestheim |
200 € / Haushalt, bis zu 600 Watt |
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Lörrach |
200 € pauschal / Haushalt, bis zu 600 Watt |
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Ludwigsburg |
max. 300 |
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Neubulach |
300 Watt-Anlage 50 €, 600 Watt- Anlagen 100 € |
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Schwaikheim |
200 € / Haushalt |
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Schwetzingen |
einmalig max. 300 €, höchstens jedoch 30% der Anschaffungskosten |
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Stuttgart |
100 € pauschal / Anlage |
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Ulm |
50 % bis zu 250 € / Wohneinheit |
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Walldorf |
300€, max. 50 % der anrechenbaren Kosten |
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Weinheim |
50 € / Solarpanel (max. 2) |
Kommunale Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen in Bayern
Ort |
Höhe der Förderung |
Link |
Buckenhof |
50 € / 100 Watt, max. 150 € |
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Diessen |
100 € / Haushalt, bis zu 600 Watt |
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Erlangen |
50 € / 100 Watt, max. 300 € (bis zu 600 Watt) |
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Erlangen-Höchstadt |
mehrere Gemeinden mit unterschiedlichen Fördersummen |
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Forchheim |
100,- € (brutto) je angefangene kWp, max. 400,- € (brutto) je Gebäude/Wohneinheit, bis zu 3,9 kWp |
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Fürth |
110 € für Einrichtung eines Zweirichtungszählers, max. 600 Watt Leistung |
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Großenseebach |
50 € / Wohneinheit |
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Günzburg |
100 € pauschal pr/o Anlage |
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Höchstadt |
50 € / Anlage und Haushalt |
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Ingolstadt |
200 € / Anlage (bei mind. 300 Watt), kostenfreier Einbau des Zweirichtungszählers |
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Marolffstein |
50 € / 100 Wp, max. 200 € / Antragsteller:in |
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München |
0,4 € je Wp, bis 600 Watt je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten |
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Moosburg |
50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 € / Anlage |
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Peiting |
120 € / Anlage, bis zu 600 Watt |
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Spardorf |
50 € / 100 Watt, max. 200 € |
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Unterschleißheim |
25% der Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt |
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Vilseck |
100 € bei 300 Watt; 150 € bei 600 Watt |
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Weilheim in Oberbayern |
25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt |
Kommunale Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Berlin
Ort |
Höhe der Förderung |
Link |
Berlin |
pauschal 500 € für Mieter*innen |
Kommunale Förderprogramme für Stecker-Solaranlagen in Brandenburg
Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen. Es lohnt sich jedoch, die folgende Seite im Blick zu behalten: Kleinspeicher-Programm Förderseite.
Kommunale Förderprogramme für Heimspeicher in Bremen
Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen.
Kommunale Förderprogramme für Powerstations & Co. in Hamburg
Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen.
Kommunale Förderprogramme für Stecker-Solaranlagen in Hessen
Ort |
Höhe der Förderung |
Link |
Darmstadt |
200 € pauschal für ein Standard-Modul (300 Watt) |
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Lampertheim |
Zuschuss 60%, max. 500 € |
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Mörfelden-Walldorf |
Zuschuss 200 € |
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Main-Taunus-Kreis |
100 € pauschal / Wohnung, bis zu 600 Watt |
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Wiesbaden |
300 € für 300-600 Watt |
Kommunale Förderprogramme für Heimspeicher in Mecklenburg-Vorpommern
Ort |
Höhe |
Link |
Mecklenburg-Vorpommern |
pauschal 500 € |
Kommunale Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Niedersachsen
Ort |
Höhe der Förderung |
Link |
Braunschweig |
bis 400 Watt 250 €, bis 600 Watt 400 € |
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Göttingen |
180 € pauschal / Anlage |
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Jever |
120 € / Anlage, max. 2 Anlagen |
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Lüneburg |
150 € + 30 % der Investitionskosten / Anlage |
Kommunale Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen in Nordrhein-Westfalen
Ort |
Höhe der Förderung |
Link |
Aachen |
300 € pauschal, max. 600 Watt |
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Ahaus |
50 % der förderfähigen Kosten bis max. 200 €, bis zu 600 Watt |
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Bönen |
100 € / Wohneinheit |
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Bonn |
bis 600 Watt Einspeiseleistung bis 600 Euro |
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Borgentreich |
100 € pauschal / Anlage (pro Haushalt) |
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Castrop-Rauxel |
100 € / Wohnung |
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Düsseldorf |
50% der förderfähigen Kosten, maximal € 600, bis zu 600 Watt |
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Freudenberg |
150 € / Anlage |
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Fröndenberg |
100 € / Modul, max. 200 €, bis 600 Watt |
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Gelsenkirchen |
pauschal 100 €, bis zu 600 Watt |
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Gronau |
250 Euro / Anlage, max. 60 % der Anschaffungskosten |
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Halver |
100 Euro / Haushalt |
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Hamm |
200 € pauschal / Anlage, bis zu 600 Watt |
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Hiddenhausen |
150 € pauschal, bei Stromerzeugungsmodulen mit Speicher 300 € pauschal, bis zu 600 Watt |
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Kamp-Lintfort |
100 € / Wohnung, bis zu 600 Watt |
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Kirchlengern |
300 € / Anlage, bis zu 600 Volt-Ampere |
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Köln |
200 € / Anlage, bis zu 600 Watt |
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Langenfeld |
200 € / Anlage, bis zu 600 Watt |
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Lüdenscheid |
200 € / Anlage, bis zu 600 Watt |
|
Oberhausen |
100 € j/e Wohnung, bis zu 600 Watt |
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Olsberg |
200 € pauschal / Anlage, bis zu 600 Watt |
|
Recklinghausen |
100 € j/e Wohnung, bis zu 600 Watt |
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Rheinberg |
pauschal 100 Euro / Wohnung (nicht mehr verfügbar) |
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Rheinisch-Bergischer-Kreis |
PV-Anlagen unter 10.000 € werden mit 10 Pr%ozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert |
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Rietberg |
80 € / Modul, max. 2 Module / Haushalt |
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Voerde am Niederrhein |
100 € j/e Wohnung, bis zu 600 Watt |
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Wesel |
50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 €, bis zu 600 Watt |
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Wickede (Ruhr) |
150 € pauschal, bei Stromerzeugungsmodulen mit Speicher 300 € pauschal |
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Willich |
250 € / Wohneinheit, 0,4 – 0,6 kWh |
Kommunale Förderprogramme für Powerstations & Co. in Rheinland-Pfalz
Ort |
Höhe der Förderung |
Link |
Koblenz |
70 € / Modul (max. 2 Module) |
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Pirmasens |
75 € für Anlagen bis zu max. 325 Watt, 150 € für Anlagen bis zu 600 Watt |
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Urmitz |
100 € / Modul, max. 200 €, bis zu 600 Watt |
Kommunale Förderprogramme für Stecker-Solaranlagen in Saarland
Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen.
Kommunale Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Sachsen
Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen.
Kommunale Förderprogramme für Heimspeicher in Sachsen-Anhalt
Derzeit gibt es noch keine Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen.
Kommunale Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein
Ort |
Höhe der Förderung |
Link |
Kiel |
100 € pauschal / Anlage |
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Lübeck |
200 € / Haushalt; bis zu 600 Watt |
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Schleswig-Holstein |
50 % der Anschaffungs- und Installationskosten |
Kommunale Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen in Thüringen
Ort |
Höhe der Förderung |
Link |
Jena |
25 % der Anschaffungskosten, max. 200 € |
Antragstellung zu Fördermitteln
Oft gelten weitere Voraussetzungen, um die Fördermittel zu erhalten. Das sind beispielsweise
- eine Obergrenze der Mini-PV-Anlage von max. 600 Watt
- teilweise Bindung der Nutzung auf die Gemeindefläche für einen bestimmten Zeitraum
- ggf. Einbau einer speziellen Wieland-Steckdose
- eventuell die Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin
Informationen findest du jeweils bei den Vorgaben der Stadt. Weitere Quellen liefert zudem die Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Und auch die Nachfrage beim Energieversorger kann sich auszahlen. Einige zahlen Zuschläge auf die Einspeisevergütung, sodass sich ein Wechsel durchaus bezahlt machen kann.
Bei der Antragstellung gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Teilweise erschöpfen sich die begrenzten Fördermittel im Laufe eines Zeitraums, werden allerdings nicht selten schon bald wieder aufgestockt.
Die Antragstellung erfolgt in den meisten Fällen ganz unkompliziert online.
KfW-Kredit und BAFA-Zuschuss für klassische PV-Anlagen nutzen?
Bereits seit 2013 gibt es staatliche Förderprogramme und Tilgungszuschüsse zur Finanzierung von klassischen PV-Anlagen mit Stromspeichern. Nach einigen Änderungen trat zum 01. Januar 2023 eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Seitdem gibt es im Rahmen der Komplettsanierung zu Effizienzhäusern keine staatliche Förderung für Anlagen mehr, die ausschließlich der Stromversorgung dienen. Betroffen davon sind auch PV-Analgen und Stromspeicher. Eine Alternative ist hier allerdings das KfW-Programm 270 für PV-Anlagen und Solarstromspeicher.
Der Nachteil: Diese Fördermittel greifen nicht bei Balkonkraftwerken und Heimspeichern, die nicht darauf ausgelegt sind, mindestens einen Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Denn selbst wenn es in der Theorie möglich ist, für den eingespeisten Strom eine Vergütung zu erhalten, lohnt sich der bürokratische Aufwand aufgrund der geringen Mengen kaum. Zudem sind die Vergütungen deutlich geringer als die Ersparnis, wenn du den Strom selbst nutzt, um deine Stromkoste zu reduzieren.
Entscheidest du dich dennoch dafür, den eingespeisten Strom über die EEG-Verordnung vergüten zu lassen, entfällt künftig die Umsatzsteuer, sofern du nicht auf die Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG verzichtest.
Beratung zu Heimspeichern & Co.
Die Anschaffung eines Balkonkraftwerks oder Heimspeichers ist denkbar unkompliziert – und trägt genauso zur Reduzierung der eigenen Energiekosten bei wie eine klassische PV-Anlage, ist in der Anschaffung dafür jedoch deutlich günstiger. Wir beraten dich gern zu einer optimalen Lösung für deine Wohnung oder dein Eigenheim, um vom Plug & Play-Strom zu profitieren.