Steuerbefreiung für Solaranlagen
Änderung der Umsatzsteuer nach §12 Abs. 3 UstG ab dem 01.01.2023
Am 01.01.2023 ist das ein neues Steuergesetz in Kraft getreten, das Solaranlagen/ Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer befreit. Daraus ergibt sich für einige unserer Produkte die Möglichkeit, diese zum Nettopreis zu erwerben und somit zu einem deutlich günstigeren Preis.
Welche Produkte sind von der Steuerbefreiung betroffen?
Der Gesetzgeber hat Anforderungen definiert, welche erfüllt sein müssen um einen Kauf zum Nettopreis zu ermöglichen.
- Die Anlage muss in wohnungsnähe errichtet werden
- Die Solaranlage darf 30 kW (peak) nicht überschreiten
- Lieferung und Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2023 erfolgen
Wir gehen derzeit davon aus, dass ortsgebundene Anlagen (Balkonkraftwerke, Heimspeichersysteme, Solarmodule) grundsätzlich von der Neureglung betroffen sind. Mobile Solarmodule (Solataschen oder Solarkoffer) sind hiervon jedoch ausgenommen.
Wir gehen davon aus, dass die Neureglung des Steuergesetzes für folgende Produktkategorien gilt:
- Solarmodule
- Speichersysteme (ortsgebunden)
- Installationsmaterial (Kabel, Stecker, Solarmodulhalterungen)
Wie versichere ich, dass die Anlage den oben genannten Anforderungen entspricht?
Grundsätzlich werden wir Dich am Ende Deiner Bestellung bitten zu bestätigen, dass deine Bestellung den genannten Anforderungen entspricht. Bestätigst Du dies, wird für qualifizierte Artikel der Nettopreis berechnet.
Wir behalten uns vor, Dir eine E-Mail zu schicken, welche ein zu unterschreibenes Dokument enthält und unterschrieben an uns zurückgeschickt werden muss (per Mail oder Brief).
Geltungsbereich der Gesetzesnovelle?
Aktuell gehen wir davon aus, dass das Gesetz für ein Jahr (2023) befristet ist und nur für Privatpersonen gilt, die sowohl die Liefer- als auch Rechnungsadresse innerhalb Deutschlands haben.
Weiterführende Informationen
FAQ des Bundesfinanzminesteriums - hier aufrufen (neuer Tab)
Gesetzestext zum Stöbern (ab Seite 2309) - hier aufrufen (neuer Tab)
Hinweise zur Registrieungspflicht im Marktstammdatenregister - hier aufrufen (neuer Tab)
Anmerkung
Sollte der Gesetzgeber Änderungen oder Konkretisierungen vornehmen, welche den oben genannten Anforderungen und Bedingungen widersprechen, behalten wir uns das Recht vor, die Mehrwertsteuer auf bereits steuerfrei getätigte Käufe nachzufordern.